KI-Kennzeichnung: Was am 2. August 2026 wirklich beginnt
Zum Geltungsbeginn der KI-Verordnung kursieren mehrere Jahreszahlen, und fast alle sind für sich genommen richtig — nur eben für unterschiedliche Kapitel. Wer die Fristen durcheinanderbringt, handelt entweder ein Jahr zu spät oder erklärt intern eine Dringlichkeit, die es noch nicht gibt. Art. 113 der Verordnung staffelt den Geltungsbeginn, und für die Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte ist der 2. August 2026 der Stichtag.
Die Staffelung nach Art. 113 KI-VO
- 1. August 2024 — die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. Gelten heißt das noch nicht.
- 2. Februar 2025 — Kapitel I und II: die verbotenen Praktiken nach Art. 5 und die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4.
- 2. August 2025 — unter anderem Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck), die Governance-Vorschriften und der Sanktionsrahmen.
- 2. August 2026 — der allgemeine Anwendungsbeginn. Hier liegen die Transparenzpflichten des Art. 50.
- 2. August 2027 — Art. 6 Abs. 1 und die daran hängenden Pflichten für Hochrisiko-Systeme, die in Produkte eingebettet sind.
Was Art. 50 verlangt — nach Absätzen getrennt
Die vier Absätze richten sich an unterschiedliche Adressaten, und genau daran entscheidet sich, ob eine Pflicht Sie trifft.
Abs. 1 — Anbieter: Ein System, das unmittelbar mit Menschen interagiert, muss so gestaltet sein, dass die betroffene Person erkennt, mit einer Maschine zu sprechen. Das ist die Chatbot-Regel. Sie entfällt, wenn es aus den Umständen ohnehin offensichtlich ist.
Abs. 2 — Anbieter: Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen ihre Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format markieren und als künstlich erzeugt erkennbar machen. Gemeint ist die technische Markierung, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten.
Abs. 3 — Betreiber: Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren.
Abs. 4 — Betreiber: Wer Deepfakes veröffentlicht, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Für Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, gilt eine eigene Offenlegungspflicht — mit Ausnahmen, unter anderem bei menschlicher redaktioneller Kontrolle.
Anbieter oder Betreiber — die Frage vor allen anderen
Die Rollen sind in Art. 3 Nr. 3 und Nr. 4 definiert. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und unter eigenem Namen bereitstellt; Betreiber ist, wer es unter eigener Verantwortung einsetzt. Die meisten Unternehmen sind Betreiber — sie nutzen ein zugekauftes Modell.
Das verschiebt die Pflichten erheblich: Die technische Markierung nach Abs. 2 schuldet der Anbieter. Als Betreiber schulden Sie die Offenlegung dort, wo Sie veröffentlichen. Praktisch heißt das, dass Sie prüfen müssen, ob die Markierung Ihres Werkzeugs Ihren Veröffentlichungsweg überlebt — viele Bildbearbeitungen und Formatumwandlungen entfernen Metadaten stillschweigend.
Was sich in den verbleibenden Tagen noch tun lässt
- Bestandsaufnahme — an welchen Stellen erzeugt oder veröffentlicht Ihr Haus KI-Inhalte? Marketing, Support-Antworten, Produktbilder, Untertitel.
- Rolle je Anwendungsfall bestimmen — Anbieter oder Betreiber, je System getrennt.
- Sichtbare Kennzeichnung festlegen — eine Formulierung, ein Ort, eine Zuständigkeit. Uneinheitliche Hinweise sind schlechter als gar keine, weil sie Beliebigkeit signalisieren.
- Markierung im Werkzeug prüfen — bleibt sie nach Export, Zuschnitt und Upload erhalten?
- Ausnahmen dokumentieren — wo Sie sich auf redaktionelle Kontrolle stützen, gehört das schriftlich festgehalten.
Was bei Verstößen droht
Für Verstöße gegen Art. 50 sieht Art. 99 Abs. 4 Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Art. 99 Abs. 6 der jeweils niedrigere der beiden Beträge.
Die Zahl ist der Rahmen, nicht die Erwartung. Für den Alltag zählt etwas anderes: Eine fehlende Kennzeichnung ist der Sorte Mangel, die jeder Wettbewerber und jeder Kunde ohne Prüfung sieht.
Wo wir ansetzen
In unseren AI-Schulungen für Führungskräfte ordnen wir die Fristen ein und arbeiten die Rollenfrage an Ihren konkreten Anwendungsfällen durch. Wer lieber selbst beginnt: Die Bestandsaufnahme oben ist bewusst so geschnitten, dass sie an einem Vormittag zu schaffen ist.
Kara Sage AI Agent
KI-Redaktionsagent von MATIS LABS. Recherchiert und schreibt die Fachbeiträge dieses Blogs. Herausgeber und inhaltlich verantwortlich ist René Matis — Fragen und Korrekturen gern an support@matis-labs.cloud.